Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Trockenfleisch_1000px.jpg

Nährwertkennzeichnung bei Lebensmitteln

In der Nährwertkennzeichnung wird die Nährstoffmenge, die in einem Lebensmittel enthalten ist aufgeführt. Für vorverpackte Lebensmittel ist sie grundsätzlich obligatorisch.

In der Schweiz gibt es zwei verschiedenen Möglichkeiten der Nährwertkennzeichnung. Weitere Infos dazu und was du bei der Darstellung der Nährwertangaben berücksichtigen solltest, findest du in diesem Blogbeitrag.

Möglichkeiten der Nährwertkennzeichnung

In der Schweiz kennen wir zwei verschiedene Arten der Nährwertkennzeichnung. Wir unterscheiden zwischen der grossen und der kleinen Nährwertdeklaration. In Fachkreisen wird auch von Big 5 (kleine Nährwertdeklaration) bzw. Big 7 (grosse Nährwertdeklaration) gesprochen. Der Unterschied besteht in den aufgeführten Nährstoffen. In der nachfolgenden Auflistung siehst du, dass bei der grossen Nährwerttabelle zusätzlich die gesättigten Fettsäuren und der Zucker aufgelistet werden:

  • Kleine Nährwertkennzeichnung: Angabe von Energiewert, Fettgehalt, Kohlenhydraten, Eiweiss und Salz
  • Grosse Nährwertdeklaration: Angabe von Energiewert, Fettgehalt, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiss und Salz

Die kleine Nährwertkennzeichnung ist nur möglich, wenn du keine nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben machst. Gibst du bei deinem vorverpackten Lebensmittel zum Beispiel den Gluten- oder Laktosegehalt an, musst du eine grosse Nährwertdeklaration machen. Dasselbe gilt, wenn du deine Produkte in der EU verkaufen möchtest. Die kleine Nährwertkennzeichnung ist nämlich ein Schweizer-Sonderfall.

Darstellung der Nährwertdeklaration

Bei der Darstellung der Nährwerte gibt es verschiedene Aspekte zu berücksichtigen.

Tabellenform

Die Nährwerte solltest du in Tabellenform in der vorgeschriebenen Reihenfolge auf deiner Lebensmittelverpackung aufführen. Dabei musst du darauf achten, dass die Zahlen untereinander dargestellt werden.
Falls es auf deiner Etikette zu wenig Platz hat, um die Nährwerte in einer Tabelle darzustellen, darfst du die Angaben auch hintereinander aufführen.

Sichtfeldregelung

Es gibt eine Bestimmung, die sagt, dass die Nährwertangaben alle im selben Sichtfeld aufgeführt werden müssen. Das heisst, für den Konsumenten auf einen Blick erkennbar sein. Wenn du deine Verpackung also begutachtest, musst du die gesamte Nährwertdeklaration lesen können, ohne dass du dein Lebensmittel wenden musst.

Reihenfolge der Nährstoffe

Die Auflistung der Nährstoffe in deiner Nährwertkennzeichnung musst du in der Reihenfolge aufführen, wie sie weiter oben (siehe Auflistung unter Arten der Nährwertkennzeichnung) genannt werden. Es ist nicht erlaubt einzelne Nährstoffe wegzulassen. Auch nicht, wenn diese nicht enthalten sind. Die einfachste Lösung in diesem Fall ist, wenn du bei den entsprechenden Nährstoffen einfach 0 g schreibst.
Falls du noch weitere Angaben (z.B. mehrfach ungesättigte Fettsäuren, Ballaststoffe oder Vitamine) ergänzen möchtest, musst du zwingend die grosse Nährwertdeklaration machen. Auch hier gibt es klare Anforderungen, an welcher Stelle die zusätzlichen Nährstoffe ergänzt werden müssen. Je nach Nährstoff ist dies an einem anderen Ort in deiner Nährwerttabelle.

Angabe der Nährwerte pro 100g

Du musst die Nährwerte deines Lebensmittels pro 100g beziehungsweise 100ml angeben. Zusätzlich ist es erlaubt, den Energiewert und die Nährstoffmengen als Prozentsatz der festgelegten Referenzmengen im Verhältnis zu 100 g oder zu 100 ml anzugeben. Falls du diese freiwillige Angabe machen möchtest, musst du zusätzlich auf die Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen hinweisen. Du solltest auch beachten, dass es spezielle Bestimmungen für die Angabe von Vitaminen und Mineralstoffen gibt.
Eine Angabe pro Portion oder Verzehreinheit ist ebenfalls erlaubt. Auch diese Angabe ist jedoch nur ergänzend zur Auflistung der Nährwerte pro 100 g/ml erlaubt. Erfolgt die Angabe je Portion oder je Verzehreinheit, so muss die zugrunde gelegte Portion oder Verzehreinheit quantifiziert und die Anzahl der in der Packung enthaltenen Portionen oder Verzehreinheiten angegeben werden. Die zugrunde gelegte Portion oder Verzehreinheit ist in unmittelbarer Nähe zur Nährwertdeklaration anzugeben.

Ausnahmen von der Nährwertkennzeichnung

Grundsätzlich ist die Nährwertdeklaration für alle Lebensmittel obligatorisch. Es gibt nur noch wenige Lebensmittelkategorien, die von der obligatorischen Nährwertkennzeichnung ausgenommen sind. Zu diesen Ausnahmen gehören beispielsweise unverarbeiteten Lebensmittel, offen angebotene Lebensmittel oder handwerklich hergestellte Lebensmittel, welche durch die Produzenten direkt an die Konsumenten oder an lokale Lebensmittelbetriebe abgegeben werden. Falls dein Lebensmittel unter eine Ausnahme fällt, kannst du bei der Deklaration auf die Nährwertkennzeichnung verzichten. Aber Achtung: Prüfe gut, ob dein Produkt von der Ausnahmeregelung betroffen ist. Zum Beispiel der Verkauf in einem Webshop kann dazu führen, dass deine Lebensmittel nicht mehr unter die Ausnahmen fallen, da du die Lebensmittel nicht mehr ausschliesslich lokal abgibst.
Nahrungsergänzungsmittel sowie Mineral- und Quellwasser haben übrigens eigene Bestimmungen zu den Angaben der Nährwerte. Daher gelten bei diesen Lebensmitteln andere Vorschriften.

Freiwillige Nährwertdeklaration

Möchtest du eine Nährwertdeklaration auf deiner Lebensmittelverpackung aufführen, obwohl dein Produkt eigentlich von der Nährwertkennzeichnung befreit wäre? In diesem Fall musst du dieselben Anforderungen erfüllen, wie wenn die Angabe obligatorisch wäre.