Worauf du beim Betreiben eines Food-Webshops achten solltest?

Veröffentlicht: 1. September 2021

Food-Webshops boomen gewaltig. Situationsbedingt sind viele Unternehmen in dieses Business eingestiegen, die vorher Lebensmittel nur offen abgegeben hatten. Diese Unternehmen können im Webshop nicht in gewohnter Weise über ihre Lebensmittel informieren.

Bei Lebensmitteln, die in einem Webshop angeboten werden, müssen alle obligatorischen Angaben schriftlich gemacht werden, die auch in einem Geschäft oder auf der Lebensmitteletikette erforderlich wären. Die Lebensmittelinformation hat zum Ziel, dass die Konsumentinnen und Konsumenten einen informierten Kaufentscheid fällen können.
Wir haben im unserem Blogbeitrag aus dem Jahr 2019 zum Thema „Lebensmittelinformationen im Webshop/Onlineshop“ bereits darauf hingewiesen, dass es noch viele Mängel in diesem Bereich gibt. Letztes Jahr haben die Kantonschemiker eine Medienmitteilung zum Thema gemacht und unsere Vermutung bestätigt: Fast 5 Jahre nach in Kraft treten des «Lebensmittelrechts 2017» sind viele Anforderungen noch nicht umgesetzt. Deshalb haben wir nachfolgend nochmals eine kleine Hilfestellung, worauf du bei Information über deine Lebensmittel im Webshop achten solltest.

Offen angebotene Lebensmittel im Webshop

Bei offen angebotenen Lebensmitteln in einem Laden, im Restaurant, an einem Markt oder in einem Foodtruck können die Kundinnen mündlich nachfragen, wenn sie mehr Informationen zu einem Produkt haben möchten. Dies ist im Webshop nicht möglich. Daher müssen in der Praxis in der Regel mehr Angaben schriftlich gemacht werden, als vor Ort nötig wären.
Sowohl bei offen angebotenen Lebensmitteln als auch bei vorverpackten, soll die Lebensmittelinformation grundsätzlich schriftlich gemacht werden. Ist die Information auf andere Weise gewährleistet, kann unter gewissen Umständen bei einigen Angaben im Offenverkauf davon abgewichen werden.

Welche Angaben sind im Webshop für Lebensmittel obligatorisch?

Nun gehen wir auf die einzelnen Angaben ein, welche du in deinem Webshop aufführen solltest, wenn du Lebensmittel verkauft. Beachte immer, dass es für einzelne Lebensmittelkategorien Ausnahmen gibt.

Lot-Nr. und Haltbarkeitsdatum im Webshop nicht notwendig

Grundsätzlich müssen den Kunden und Kundinnen in einem Webshop alle obligatorischen Angaben zur Verfügung gestellt werden. Eine Ausnahme besteht für die Lot-Nr. und das Haltbarkeitsdatum. Diese müssen bei Lebensmitteln in Webshops nicht angegeben werden. Es reicht, wenn die Angabe bei der Lieferung auf der Etikette steht, sofern das Lebensmittel nicht ohnehin unter eine Ausnahme fällt und damit grundsätzlich von der Angabe einer Lot-Nr. bzw. des Haltbarkeitsdatums ausgenommen ist.

Sachbezeichnung

Die Sachbezeichnung beschreibt das Lebensmittel. Auf die Angabe kann nur verzichtet werden, wenn Natur, Art, Sorte, Gattung und Beschaffenheit des betreffenden Lebensmittels ohne weiteres erkennbar sind. Zudem musst du beachten, dass es auch geschützte Bezeichnungen und Angaben gibt, die du nur verwenden darfst, wenn das Lebensmittel die Anforderungen erfüllt.

Zutatenverzeichnis und Allergeninformation

In der Praxis sehen wir viele Fälle von unvollständigen oder potenziell irreführenden Webshops. Diese Erfahrung deckt sich auch mit der Medienmitteilung der Kantonschemiker vom Oktober 2021.
Häufig liegen kein vollständiges Zutatenverzeichnis und keine (vollständige) Allergeninformation vor. Dies sind aber notwendige Angaben, damit Allergiker und Personen, die unter Unverträglichkeiten leiden, in einem Webshop Lebensmittel bestellen können. Darunter fällt auch das Aufführen der einzelnen Zutaten von zusammengesetzten Zutaten. Deine Kunden können auch andere Lebensmittel nicht vertragen oder auf diese allergisch reagieren, nicht nur auf die deklarationspflichtigen Allergene. Deshalb ist es sehr wichtig, dass du deinen Kunden ein vollständiges Zutatenverzeichnis zur Verfügung stellst.

Beachte auch, dass ein Bild oder Hinweis auf einen verwendeten Rohstoff im Namen, der Sachbezeichnung usw. eine obligatorische mengenmässige Angabe einer Zutat zur Folge haben kann.

Adresse und Produktionsland

In der Schweiz ist die Produktionslandangabe bei vorverpackten Lebensmitteln obligatorisch. Ist das Produktionsland aus der Adresse ersichtlich und erfüllt diese bestimmten Anforderungen, muss es nicht separat aufgeführt werden.
Manchmal muss auch die Herkunft einer Zutat angegeben werden. Meistens wird dies aber freiwillig gemacht. Beachte, dass die Regeln hierzu in der Schweiz und in der EU unterschiedlich sind.

Gebrauchsanleitung und weitere Angaben

Je nach Lebensmittel ist eine Gebrauchsanleitung notwendig oder es müssen Angaben zur Aufbewahrung oder dem physikalischen Zustand des Lebensmittels gemacht werden. Zum Beispiel der Hinweis auf eine Pasteurisation des Lebensmittels.

Nährwertdeklaration

Du musst unbedingt prüfen, ob du eine Nährwertdeklaration machen musst. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du darauf verzichten. Zum Beispiel wenn du deine handwerklich hergestellten Lebensmittel direkt über deinen eigenen Webshop abgibst. Verkauft sie aber der Dorfladen in seinem Webshop für dich, ist sie in der Regel notwendig.

Mengenangabe

Vergiss nicht die Mengenangabe zu machen. Deine Kundinnen und Kunden möchten ja wissen, für welche Mengen sie den geforderten Preis bezahlen.

Sprache

Die Angaben müssen mindestens in einer Amtssprache erfolgen. Im Webshop hast du meist mehr Platz zur Verfügung als auf der Etikette. Deshalb überlege dir, die Angabe auch in den anderen Landessprachen zu machen. Falls du dies realisieren kannst, achte aber unbedingt auf korrekte Übersetzungen. Nicht dass die zusätzliche Angabe am Ende zum Stolperstein werden kann.

Freiwillige Angaben oder Labels?

Die obligatorische Lebensmittelinformation fehlt in Webshops oft. Dafür wird in der Regel bei den Auslobungen nicht gespart. Munter werden den Lebensmitteln nährwert- und gesundheits-, wenn nicht sogar Heilsanpreisungen beigefügt. Letztere sind aber gänzlich verboten. Die nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen gemacht werden. Sie müssen mit wissenschaftlichen Daten belegbar sein. Leider reicht da häufig die Imagebroschüre des Herstellers nicht. Oft sind weitere Abklärungen notwendig. Auf jeden Fall kannst du dich nicht einfach so darauf verlassen, dass die Angaben im Onlineshop des Herstellers zu 100% stimmen.

Manchmal ist anhand der Angaben auch nicht klar, ob ein Lebensmittel ein zertifiziertes Label hat oder ob es sich einfach um eine einfache freiwillige Angabe handelt. Dies ist nämlich nicht dasselbe. Bei den Labels ist zudem auf die Aussagekraft zu achten. Firmeneigene Labels können einen anderen Stellenwert als privatrechtliche Labels haben, bei denen die Einhaltung der Anforderungen durch externe Fachpersonen geprüft wird. Man kann aber nicht sagen, dass nur Produkte mit privatrechtlichen Labels gut sind. Gerade kleinere Produzentinnen und Produzenten haben weder die Kapazität noch das Geld ihr Lebensmittel zertifizieren zu lassen. Kleine Hersteller vermögen dafür vielleicht die Kundinnen und Kunden durch ihre Authentizität und Transparenz zu überzeugen. Da sie oft viel näher an ihren Kundinnen und Kunden sind, fällt ihnen dies leichter.
Sowohl die Entscheidung, ob man eine Zertifizierung anstrebt, als auch die Entscheidung, dass man nur zertifizierte Produkte kaufen möchte, sind eine sehr persönliche Entscheidungen, die jeder für sich selbst treffen muss. In jedem Fall plädieren wir aber für eine transparente, möglichst unmissverständliche Information über deine Lebensmittel. Sie erspart dir Rückfragen, macht dich glaubwürdiger, setzt dein Lebensmittel in den Mittelpunkt und wirft möglichst keine Fragen auf.

Verkaufst du Lebensmittel für andere Personen? Dann tust du manchmal gut daran, eine Angabe wie vegan, glutenfrei etc. in deinem Webshop nicht zu machen, solange du dir nicht sicher bist, dass der Produzent die konkreten Anforderungen an solche Produkte kennt und die nötigen Schritte wahrnimmt, um die Richtigkeit der Angabe auch belegen zu können.

Solange du also die Anforderungen an die Lebensmittelinformation auf einer Lebensmitteletikette nicht kennst, kannst du in der Regel auch im Webshop nicht richtig über deine Lebensmittel informieren.
Sollte dies der Fall sein, dann stöbere doch vielleicht einmal auf unserer Website rum. Wir haben in den letzten Jahren nämlich bereits zahlreiche Foodpreneure mit unserer Expertise und pragmatischen Lösungen dabei unterstützt, ihre Lebensmittelinformation richtig zu gestalten und dadurch gleichzeitig ihre lebensmittelrechtlich vorgeschriebene Selbstkontrolle zu verbessern.

Möchtest du mehr über das Thema erfahren? Dann empfehlen wir dir die Informationen des BLV’s zum Thema Lebensmittel online einkaufen.

In einem persönlichen und kostenlosen Beratungsgespräch finden wir heraus, wie wir dich optimal unterstützen können: